Allgemeine Reisebedingungen
Alle Hunde brauchen einen EU-Heimtierausweis, um nach Schweden einzureisen. Er kann von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Seit 2014 sieht dieser etwas anders aus und muss von Tierhalter und –arzt unterschrieben sein. Außerdem muss er die Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes enthalten. EU-Heimtierausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Aus dem EU-Heimtierausweis müssen die Nummer der Tätowierung oder des Mikrochips hervorgehen, damit er sich eindeutig einem Tier zuordnen lässt. Weil sich Tätowierungen als nicht sehr zuverlässig herausgestellt haben – sie konnten im Laufe der Jahre unleserlich werden und ließen sich verfälschen oder gar entfernen – ist daher seit dem 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Hunde nur noch der Mikrochip erlaubt. Der etwa reiskorngroße Mikrochip wird mit einer dicken Kanüle oberhalb der Schulter unter das Fell des Tieres gesetzt. Dort verwächst er allmählich mit dem Gewebe, so dass er nicht wandern kann, und lässt sich mit einem speziellen Lesegerät auslesen.
Daneben muss aus dem EU-Heimtierausweis hervorgehen, ob der Hund den vorgeschriebenen Impfschutz gegen Tollwut besitzt. Hierbei ist einmal zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit zum Tier zu gewährleisten. Außerdem muss der Impfschutz bei Reiseantritt fertig ausgebildet sein. Erstimpfungen müssen daher 21 Tage vor Grenzübergang erfolgen, Wiederholungsimpfungen brauchen eine entsprechende Vorlaufzeit. Wird die Auffrischung versäumt, gilt die Impfung wieder als Erstimpfung, was die Reise erneut um 21 Tage verzögert. Auch Welpen unterliegen der Impfpflicht. Für sie ist daher eine Reise frühestens im Alter von 15 Wochen möglich, da die Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und danach ebenfalls noch 21 Tage bis zur Ausbildung des wirksamen Impfschutzes vergehen.
Zuletzt sind mitgeführte Haustiere beim Zoll zu melden. Das lässt sich einfach über die Homepage des schwedischen Zolls unter www.tullverket.se erledigen. Informiere Dich rechtzeitig darüber, ob Du Deinen Hund bei einer Zollstation Deiner Wahl einführen kannst oder ob Du Dich an eine bestimmte Zollstation wenden musst.
Keine Sonderregelungen für Listenhunde
Aufatmen können Halter von Hunden, die per Gesetz als gefährlich oder potentiell gefährlich eingestuft werden. Auf sie kommen ebenfalls nur diese Allgemeinen Reisebedingungen zu. Während Dänemark beispielsweise 13 Hunderassen sowie Kreuzungen, in die diese Rassen eingehen, bestenfalls die Durchreise erlaubt, hat Schweden diesbezüglich keine Sonderregelungen erlassen.
Leinenpflicht in Setz- und Brutzeit
Unabhängig von ihrer Rasse gehören in jedem Fall Hundeleine mit ins Gepäck. Denn auch Schweden hat Orte und Zeiten, in denen Hunde nicht frei herum laufen dürfen. So besteht in der Zeit von 1. März bis zum 20. August in Wäldern und auf Feldwegen grundsätzlich Leinenpflicht. Dann ist Setz- und Brutzeit, in der die Jungtiere besonderen Schutz genießen. In der Jagdsaison gehören Hunde aus eigenem Interesse an die Leine. Informiere Dich auf der Homepage des Schwedischen Jagdverbundes unter https://jagareforbundet.se (Jakt > Jakttider) über die Jagdzeiten in Deiner Urlaubsregion. Zudem sind freilaufende Hunde immer dort nicht gerne gesehen, wo es zu einem Interessenkonflikt zwischen Mensch und Tier kommen kann. So müssen Hunde oft während der Badesaison am Meer oder dem Badesee an die Leine, wenn sie dort nicht sogar komplett verboten sind.
Vorsicht vor Zecken und Schlangen
Der Spaziergang an der Leine bringt noch einen Vorteil: Dass die Hunde in den schwedischen Wäldern nicht unbeaufsichtigt durchs Unterholz springen können. Die Zecken dort sind in erster Linie lästig; der Biss einer Kreuzotter kann zum Notfall werden. Mit ins Gepäck gehört daher auf jeden Fall eine gut ausgestattete Reiseapotheke. Informiere Dich auch vorher darüber, wo sich der nächste Tierarzt befindet und ob er auch an Sonn- und Feiertagen zu erreichen ist.
Wir müssen draußen blieben
In den öffentlichen Gebäuden Schwedens sind Hunde meistens nicht gestattet. Das gilt für Ämter, Behörden und Geschäfte ebenso wie für Restaurants oder Cafés. Dafür gibt es meist aber spezielle Außenbereiche, wo sie angeleint werden können, oft auch mit einem Napf. Eine charmante Ausnahme von dieser Regel hat die Stadt Kristianstad im Oktober 2018 gemacht. Dort hatte damals die Agility-Weltmeisterschaft stattgefunden. Überall, wo das Logo „Hundvänliga veckan“ angebracht war – auf Deutsch so viel wie „Hundefreundliche Woche“ – waren Vierbeiner herzlich willkommen. Auch im Mietwagen dürfen Hunde meistens nicht mitfahren, weil die Schweden Rücksicht auf Menschen mit Tierhaarallergie nehmen. Falls Du ein Auto, einen Wohnwagen oder einen Campervan mieten möchtest, solltest Du Dich daher rechtzeitig erkundigen, ob Dein Hund darin erlaubt ist.
Mit dem Hund auf der Fähre
Wer bei der Anreise mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs auf eine Fähre umsteigen muss, sollte sich im Vorfeld bei der Fährgesellschaft über die jeweiligen Bestimmungen an Bord erkundigen. Diese variieren üblicherweise von Fährgesellschaft zu Fährgesellschaft, teilweise sogar von Schiff zu Schiff. Normalerweise sind Hunde gerne gesehen – mal muss er aber bei der Buchung angegeben werden, mal genügt eine Anmeldung beim Check-In. Mal muss er im Kofferraum bleiben, mal einen Maulkorb tragen. Wenn eine Kabinenpflicht besteht (was bei den meisten Nachtfähren der Fall ist), muss für gewöhnlich eine spezielle Haustierkabine gebucht werden. Da diese nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Buchung.
Schwedenmakler wünscht einen tollen Urlaub!